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Die Möglichkeit der Übernahme bestimmter Kosten durch den IVF-Fonds besteht in Österreich seit 2002. Durch die IVF-Fonds finanziert werden können 70% der Kosten für Behandlung und Medikamente – das gilt für vier Versuche im Rahmen der Kinderwunschbehandlung. Das Kinderwunschpaar muss demnach noch einen Selbstbehalt von 30% zahlen. Im sogenannten IVF-Fonds-Gesetz ist geregelt, unter welchen Umständen die Behandlungskosten vom Fonds mitgetragen werden und wohin sich betroffene Paare wenden können, um die Kostenübernahme zu beantragen.
Um den IVF-Fonds nutzen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Die folgenden Behandlungen werden im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation durch den IVF-Fonds mitfinanziert.
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