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Wir helfen Ihnen bei unerfülltem Kinderwunsch
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Die Behandlung der Unfruchtbarkeit wird in Österreich durch mehrere Gesetze geregelt, das bedeutendste unter ihnen ist das Fortpflanzungsmedizingesetz. Zudem gibt es eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung bei künstlicher Befruchtung, den IVF-Fonds.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) wurde im Jahr 1992 verabschiedet und Anfang 2015 das letzte Mal novelliert (Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015, FMedRÄG 2015). Darin werden die Behandlungsformen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung und der Umgang mit den Embryonen geregelt.
Seit 2015 hat sich die Rechtslage zur IVF in Österreich grundlegend geändert. Das gilt insbesondere für diese Regelungen:
Für eine medizinisch unterstützte Kinderwunschbehandlung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung mit einer Eizellspende erlaubt. Die folgenden Voraussetzungen müssen dazu erfüllt werden:
Die Kinderwunschbehandlung wird nicht mehr nur bei Ehepaaren oder Paaren, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, durchgeführt, sondern auch bei lesbischen Paaren. Ausgeschlossen sind alleinstehende Personen.
Durch die Gesetzesnovelle ist die In-vitro-Fertilisation (IVF) jetzt nicht nur bei einer Samenspende vom Lebenspartner, sondern auch mit dem Samen Dritter erlaubt. In diesem Fall ist eine Rechtsberatung durch Gericht oder Notar vorgeschrieben.
Die Präimplantationsdiagnostik (= Untersuchung des Embryos vor dem Einpflanzen) wird unter strikten Voraussetzungen erlaubt: Ein Embryo darf nach drei erfolglosen IVF-Versuchen bzw. Fehlgeburten untersucht werden, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Sollte aufgrund der genetischen Anlage eines Elternteiles das Risiko einer schweren Erbkrankheit für das Kind bestehen, ist die Anwendung der PID erlaubt.
Das IVF-Fonds-Gesetz ist seit dem 1. Jänner 2000 in Kraft, Anfang 2015 wurde es novelliert.
Wer trägt die Kosten für eine IVF-Behandlung?
Der österreichische IVF-Fonds wird von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern, vom Familienlastenausgleichsfonds, von Krankenfürsorgeeinrichtungen und von privaten Versicherungsunternehmen getragen.
Um Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell zu entlasten, wurde der IVF-Fonds eingerichtet. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können 70% der Kosten einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) übernommen werden, das betroffene Paar muss in diesem Fall nur einen Selbstbehalt von 30% bezahlen. Im IVF-Fonds-Gesetz ist geregelt, unter welchen Umständen die Behandlungskosten vom Fonds mitgetragen werden und wohin sich betroffene Paare wenden können.
Im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation werden folgende Schritte und Behandlungen durch den IVF-Fonds mitfinanziert:
Folgende Behandlungen werden NICHT durch den IVF-Fonds unterstützt: